Allgemeine Geschäftsbedingungen CARRYROAD
Stand: 10. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Alessandro Ruggeri, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung CARRYROADHaslenstrasse 22b
9053 Teufen
Schweiz
E-Mail: info@carryroad.ch
Website: www.carryroad.ch
Diese AGB regeln die entgeltlichen Leistungen und die Zahlungsabwicklung über CARRYROAD. Für die Nutzung von Benutzerkonto, App und Plattform gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.
2. Rolle von CARRYROAD und Vertragsverhältnisse
CARRYROAD betreibt eine digitale Vermittlungsplattform für Transportaufträge. CARRYROAD stellt insbesondere die technische Plattform, Preisberechnung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und Dokumentation zur Verfügung.
Der eigentliche Transportvertrag kommt mit der Annahme eines Auftrags unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem annehmenden Fahrer zustande. Der Fahrer führt den Transport in eigener Verantwortung durch. CARRYROAD ist nicht selbst Frachtführer oder ausführendes Transportunternehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders bezeichnet wird.
Zwischen CARRYROAD und den Nutzern besteht daneben ein Vertrag über die Nutzung der Plattform und die Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen von CARRYROAD.
3. Voraussetzungen
Entgeltliche Aufträge dürfen nur von volljährigen und handlungsfähigen Personen erstellt oder angenommen werden. Unternehmen müssen durch eine vertretungsberechtigte Person handeln.
Alle Nutzer müssen vollständige und korrekte Angaben machen. Fahrer müssen die in den Nutzungsbedingungen genannten persönlichen, fahrzeugbezogenen, versicherungsrechtlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllen.
4. Auftrag und Vertragsschluss
Der Auftraggeber erfasst insbesondere Abholort, Zielort, Transportgut, Gewicht, Fahrzeugkategorie und gewünschte Zeiten und kann die Angaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren.
Der vor der Zahlung angezeigte Gesamtpreis ist das Angebot für den beschriebenen Auftrag. Mit dem Absenden und Bezahlen wird der Auftrag zur Vermittlung freigegeben. Ein Transportvertrag entsteht erst, wenn ein Fahrer den Auftrag verbindlich annimmt.
Wird kein Fahrer gefunden oder kommt der Transportvertrag aus einem von CARRYROAD oder dem Fahrer zu vertretenden Grund nicht zustande, wird der bereits bezahlte Betrag nach Massgabe dieser AGB zurückerstattet.
Auftrags- und Zahlungsbestätigungen werden in der Plattform angezeigt. Soweit CARRYROAD eine E-Mail-Bestätigung anbietet, ist der Nutzer für eine erreichbare E-Mail-Adresse verantwortlich.
5. Preise und Aufteilung
Alle Kundenpreise werden in Schweizer Franken angezeigt. Der unmittelbar vor der Zahlung angezeigte Gesamtbetrag ist massgebend und umfasst sämtliche für den Kunden obligatorischen Preisbestandteile, soweit nicht vor Abschluss ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
Für den kontrollierten Pilotbetrieb gilt folgende Aufteilung des bezahlten Transportpreises:
- 80 % Fahreranteil
- 20 % CARRYROAD-Plattformanteil
CARRYROAD trägt die gewöhnlichen Kosten der über die Plattform angebotenen Zahlungsabwicklung, soweit vor der Zahlung keine separate Gebühr ausgewiesen wird. Steuern und Abgaben, die bei einem Nutzer aufgrund seiner eigenen Tätigkeit anfallen, bleiben dessen Verantwortung.
6. Zahlung und Fahrer-Auszahlung
Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den jeweils angebotenen Zahlungsmethoden, beispielsweise Karte oder TWINT. Vollständige Karten- oder Bankdaten werden grundsätzlich direkt durch Stripe bearbeitet.
CARRYROAD nimmt den Gesamtbetrag im Rahmen der Plattformabwicklung entgegen. Der Fahreranteil wird erst freigegeben, wenn der Transport gemäss dem vorgesehenen Ablauf abgeschlossen und bestätigt wurde und keine Zahlungssperre, Rückerstattung, Beanstandung oder Sicherheitsprüfung entgegensteht.
Die Auszahlung an Fahrer erfolgt über Stripe Connect. Bearbeitungs- und Banklaufzeiten von Stripe oder der Empfängerbank liegen ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von CARRYROAD.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss das Transportgut vollständig und wahrheitsgemäss beschreiben, insbesondere Art, Abmessungen, Gewicht, Wert, Empfindlichkeit und besondere Gefahren. Er sorgt für eine transportsichere Verpackung und dafür, dass Abholung und Übergabe rechtmässig möglich sind.
Zusätzlicher Aufwand, der auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht, darf nur berechnet werden, wenn der zusätzliche Betrag vor seiner Auslösung transparent angezeigt oder gesondert vereinbart wurde.
8. Pflichten des Fahrers
Der Fahrer darf nur Aufträge annehmen, die er rechtmässig, sicher und mit dem angegebenen Fahrzeug durchführen kann. Er ist insbesondere für Fahrerlaubnis, Fahrzeugzulassung, Betriebssicherheit, Ladungssicherung sowie die erforderlichen Versicherungen, Bewilligungen und Lizenzen verantwortlich.
Der Fahrer behandelt das Transportgut sorgfältig, beachtet die vereinbarten Angaben und dokumentiert Abholung und Lieferung mit den von CARRYROAD vorgesehenen Nachweisen. Eine Weitergabe des Auftrags an Dritte ist ohne Zustimmung des Auftraggebers und von CARRYROAD nicht zulässig.
9. Ausgeschlossene Güter und Transporte
Über CARRYROAD dürfen insbesondere nicht transportiert werden:
- rechtswidrige, gestohlene oder sonst verbotene Gegenstände und Substanzen
- Waffen, Munition, explosive, radioaktive oder gefährliche Stoffe
- Personen oder lebende Tiere
- Betäubungsmittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne rechtmässige Berechtigung sowie Produkte mit besonderen Transportvorschriften
- Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstwerke oder andere besonders wertvolle Güter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CARRYROAD
- leicht verderbliche oder temperaturgeführte Waren, sofern die notwendigen Voraussetzungen nicht ausdrücklich bestätigt wurden
- Güter, die aufgrund von Grösse, Gewicht, Verpackung oder Zustand nicht sicher befördert werden können
- grenzüberschreitende Transporte im Pilotbetrieb
10. Abholung, Lieferung und Nachweise
CARRYROAD kann zur sicheren Abwicklung insbesondere Übergabecodes, Foto-Nachweise, Zeit- und Statusangaben, Chat-Nachrichten und Bestätigungen verwenden.
Übergabecodes dürfen nur der jeweils berechtigten Person mitgeteilt werden. Eine unberechtigte Weitergabe kann zum Verlust des Schutzes führen, soweit sie für einen Schaden ursächlich ist.
11. Stornierung und Rückerstattung
Solange kein Fahrer den Auftrag angenommen hat, kann der Auftraggeber den Auftrag stornieren. Ein bereits bezahlter Betrag wird vollständig auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet.
Nach Fahrerannahme ist eine Stornierung nicht mehr automatisch möglich und muss über info@carryroad.ch geklärt werden. Im Pilotbetrieb wird keine automatische Stornogebühr erhoben. Eine Gebühr darf nur verlangt werden, wenn sie vor der kostenpflichtigen Stornierung konkret angezeigt und vom Auftraggeber bestätigt wurde.
Kann der Transport aus einem vom Fahrer zu vertretenden Grund nicht stattfinden, erhält der Auftraggeber grundsätzlich den vollständigen Transportpreis zurück. Nach erfolgter Abholung werden Rückerstattung und Vergütung nach dem bereits erbrachten Aufwand, der Ursache des Abbruchs und den zwingenden gesetzlichen Ansprüchen beurteilt.
Die technische Rückbuchung erfolgt über Stripe. Bis zur Gutschrift können bank- oder zahlungsmittelabhängige Bearbeitungszeiten entstehen.
12. Verspätung und Nichterscheinen
Voraussichtliche Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Kunde und Fahrer informieren einander über erhebliche Verzögerungen.
Bei Nichterscheinen oder nicht möglicher Übergabe versucht CARRYROAD, die Beteiligten zu erreichen und eine angemessene Lösung zu finden. Zusätzliche Kosten dürfen dem Nutzer nur auferlegt werden, wenn sie vorher transparent ausgewiesen oder im Einzelfall vereinbart wurden.
13. Schäden, Verlust und Reklamationen
Sichtbare Schäden, Verlust oder erhebliche Abweichungen sollen CARRYROAD möglichst sofort, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe, gemeldet werden. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben davon unberührt.
Der Meldung sollen vorhandene Fotos, Nachrichten, Übergabecodes, Kauf- oder Wertnachweise und weitere Informationen beigefügt werden. CARRYROAD kann die Beteiligten anhören und Plattformdaten zur Klärung sichern.
CARRYROAD ist kein Versicherer. Der Fahrer muss vor der Annahme prüfen, ob seine Versicherungen den konkreten entgeltlichen Transport und allfällige Schäden am Transportgut abdecken.
14. Haftung
Der Fahrer haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und dem Transportvertrag für die von ihm zu verantwortende Durchführung des Transports.
CARRYROAD haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die CARRYROAD durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht. Die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie andere zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen.
CARRYROAD haftet nicht allein deshalb für das Verhalten eines selbstständig handelnden Fahrers, weil der Auftrag über die Plattform vermittelt oder bezahlt wurde. Eine zwingende gesetzliche Verantwortung bleibt vorbehalten.
CARRYROAD garantiert weder die Annahme eines Auftrags noch eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
15. Rückerstattungen, Beanstandungen und Rückbelastungen
Bei Rückerstattungen, Zahlungsbeanstandungen oder Rückbelastungen kann CARRYROAD noch nicht ausgezahlte Fahrerbeträge sperren. Bereits freigegebene Fahrerbeträge können im Umfang einer berechtigten Rückerstattung oder Rückbelastung zurückgefordert oder über Stripe rückgebucht werden.
Die Beteiligten müssen CARRYROAD bei der Aufklärung unterstützen und dürfen keine bewusst falschen Angaben oder Nachweise einreichen.
16. Steuern, Sozialversicherungen und Bewilligungen
Fahrer sind für die Deklaration ihrer Einnahmen sowie ihre persönlichen Steuer-, Sozialversicherungs- und Bewilligungspflichten verantwortlich. Die Bezeichnung als selbstständig in diesen AGB entscheidet nicht verbindlich über den sozialversicherungs- oder arbeitsrechtlichen Status; massgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse und die Beurteilung der zuständigen Behörden.
17. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von CARRYROAD.
18. Änderungen
CARRYROAD kann diese AGB für zukünftige Aufträge anpassen. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Für einen bereits abgeschlossenen Transportvertrag gilt grundsätzlich die beim Vertragsschluss bereitgestellte Fassung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
20. Kontakt
CARRYROAD – Alessandro Ruggeriinfo@carryroad.ch
www.carryroad.ch